Downloads / Mitglied/Fördermitglied werden:

Wenn Ihr Unternehmen ordentliches Mitglied in der BGRB werden möchte, dann finden Sie nachfolgend alle dazu relevanten Informationen und Antragsunterlagen zum Download.

Die ordentliche Mitgliedschaft des Vereins kann erwerben:

Jeder Betrieb, der mineralische Ersatzbaustoffe gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen herstellt/erbringt und berechtigt ist, ein anerkanntes Qualitäts- oder Gütezeichen aus der Liste der BGRB zu führen oder diese Berechtigung anstrebt.

 

Die Mitgliedschaft als Fördermitglied des Vereins können/kann erwerben:

Landesvereinigungen, deren ordentliche Mitglieder mineralische Ersatzbaustoffe gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen herstellen/erbringen und berechtigt sind, ein anerkanntes Qualitäts- oder Gütezeichen aus der Liste der BGRB zu führen oder diese Berechtigung anstreben.

Jeder Verband oder jede natürliche Person, die Wirtschafts- oder Verkehrskreise vertritt, wenn der Verein anerkennt, dass sie ein berechtigtes Interesse an der Qualitätssicherung für mineralische Ersatzbaustoffe haben.

Ferner Ingenieurbüros und Prüfinstitute, wenn der Verein anerkennt, dass sie ein berechtigtes Interesse an der Qualitätssicherung mineralischer Ersatzbaustoffe haben.

Jeder Betrieb, der im Sinne der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen hergestellte mineralische Ersatzbaustoffe verarbeitet oder handelt, ohne selbst Produzent zu sein, und jedes andere Unternehmen, wenn der Verein anerkennt, dass es ein berechtigtes Interesse an der Qualitätssicherung hat.

Der Antrag ist schriftlich an die Geschäftsstelle der Bundesgemeinschaft Recycling-Baustoffe e.V. zu richten.