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Trotz des bundeseinheitlichen Rahmens für die Abfallbewirtschaftung in Form des Kreislaufwirtschaftsgesetzes obliegt der Vollzug des Abfallrechtes den einzelnen Ländern. Bezüglich der Behandlung von Böden und Recycling-Baustoffen orientieren sich die Länder an dem von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) veröffentlichten LAGA-Merkblatt M 20 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall. Hierbei werden jedoch die Regelungen des Lager-Merkblatts durch landesspezifische Erlasse und Sondervorschriften ergänzt. Die Bundesgütegemeinschaft fordert seit langem eine bundeseinheitliche Regelung für die Verwendung von güteüberwachten Recycling-Baustoffen sowie Böden.

LAGA Merkblatt M20 erläutern.

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